Rechtsprechung
BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1958, 35
- DB 1957, 990
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53
Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
Auszug aus BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56
Sie entspricht der vom II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 10. März 1955 (BGHZ 16, 388 [390]) vertretenen Ansicht, der sich der erkennende Senat anschließt.Daß ein Prozeßvergleich stets auch ein privatrechtlicher Vertrag ist, der nicht nur unter der Regel des § 779 BGB, sondern aller übrigen Vorschriften des Privatrechtes steht, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 16, 388 [390]).
Wenn es sich jedoch um einen Verstoß handelt, der die Vertrauensgrundlage zerstört oder beträchtlich erschüttert, ist der Rücktritt wegen positiver Vertragsverletzung berechtigt (RAG SeuffArch Bd. 90 Nr. 19; BGHZ 16, 388 [391]; vgl. auch RGZ 140, 378 [385]; RGZ 161, 330 [337]; BGH Lind-Möhr Nr. 1 zu § 276 BGB [Hd]).
- RG, 16.11.1907 - V 102/70
Teilweiser Rücktritt vom Vertrage
Auszug aus BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56
Ebenso wie von einem einheitlichen Vertrage, auch wenn er sich äußerlich als eine Mehrheit von Verträgen darstellt, nur einheitlich zurückgetreten werden kann (RGZ 67, 101 [104]; RGR Komm Bem. 1 zu § 546 BGB), kann der Rücktritt auch bei einem Vergleich nur einheitlich geschehen. - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56
Auch dann, wenn der Wettbewerbszweck nicht der alleinige Beweggrund für das Handeln der Klägerin gewesen sein sollte, kann dies nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen, weil der Wettbewerbszweck jedenfalls nicht völlig gegenüber den anderen Beweggründen zurückgetreten ist (vgl. BGHZ 14, 163 [171] - Constanze II sowie auch Löffler, Presserecht, S. 713/714 Bem. 115). - RG, 05.10.1939 - V 87/39
1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und …
Auszug aus BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56
Wenn es sich jedoch um einen Verstoß handelt, der die Vertrauensgrundlage zerstört oder beträchtlich erschüttert, ist der Rücktritt wegen positiver Vertragsverletzung berechtigt (RAG SeuffArch Bd. 90 Nr. 19; BGHZ 16, 388 [391]; vgl. auch RGZ 140, 378 [385]; RGZ 161, 330 [337]; BGH Lind-Möhr Nr. 1 zu § 276 BGB [Hd]). - RG, 27.05.1933 - I 16/33
Wichtiger Grund, Beleidigung, Vertretenmüssen, nachträgliche Unmöglichkeit, …
Auszug aus BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56
Wenn es sich jedoch um einen Verstoß handelt, der die Vertrauensgrundlage zerstört oder beträchtlich erschüttert, ist der Rücktritt wegen positiver Vertragsverletzung berechtigt (RAG SeuffArch Bd. 90 Nr. 19; BGHZ 16, 388 [391]; vgl. auch RGZ 140, 378 [385]; RGZ 161, 330 [337]; BGH Lind-Möhr Nr. 1 zu § 276 BGB [Hd]).
- BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
Bleistiftabsätze
In den ähnlich gelagerten Fällen der werbemäßigen Verwendung von Gutachten oder Kundenzuschriften ist es anerkannt, daß der Werbende die darin enthaltenen Angaben wie seine eigenen zu vertreten hat (BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreekmetall; GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel;… Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 3 Anm. 48 f; vgl. auch BGH GRUR 1958, 35 - Fundstelle). - BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58
Torsana
Denn sollte sich der Aufsatz des Beklagten als eine versteckte Werbung unter persönlicher Bezugnahme auf den Kläger erweisen, so bedeutete er in jedem Falle einen sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß (§ 1 UWG); die Unterlassungs- und Schadensersatzpflicht des Beklagten wäre dann unabhängig von der Feststellung der Wahrheit oder Unwahrheit der aufgestellten Behauptung zu bejahen (zur Unlauterkeit auch wahrer persönlicher Werbung vgl. RG in GRUR 1943, 252; BGH in GRUR 1958, 35, 37 - Die Fundstelle).